• Verfahren

    • Der Nachteilsausgleich und/oder Notenschutz muss von den Eltern bei der jeweiligen Schulleitung
           beantragt werden. (BaySchO, � 36)
    • Die Schulleitung entscheidet �ber Art und Umfang.
    • Nach jedem Schulwechsel pr�ft die Schulleitung, welche Ma�nahmen zu gew�hren sind.
    • Eine schulpsychologische Stellungnahme ist erforderlich.


  • Ma�nahmen

    • Individuelle Unterst�tzung (BaySchO � 32)

      • Wird von der Lehrkraft gew�hrt
      • keine Zeugnisbemerkung

    • Nachteilsausgleich (BaySchO � 33)

      • Der Nachteilsausgleich hilft den Sch�lern, die Aufgaben auf demselben Niveau trotz ihrer Beeintr�chtigung zu erf�llen.
        Beispiele:
        • Zeitverl�ngerung
        • Strukturierungshilfen bei l�ngeren Texten
        • Vorlesen von Arbeitsauftr�gen
      • keine Zeugnisbemerkung

    • Notenschutz

      • Mit dem Notenschutz wird auf einen Teil der Leistungsbewertung verzichtet
      • Zeugnisvermerk, der Angibt, welche Leistung nicht erhoben wurde
      • Notenschutzma�nahmen:
        • Rechtschreibst�rung:
          • Verzicht auf die Bewertung der Rechtschreibleistung.
          • In den Fremdsprachen, mit Ausnahme der Abschlusspr�fung, eine st�rkere Gewichtung der m�ndlichen Leistungen
        • Lesest�rung:
          • In den F�chern Deutsch, Deutsch als Zweitsprache und in den Fremdsprachen wird auf die Bewertung des Vorlesens verzichtet.
          • Achtung: Kein Verzicht auf die Bewertung des Leseverst�ndnisses!



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